Holger Weber
– Bereit für die Zukunft!

Ausbildungsimpuls #22

Wisst ihr, wann die Ausbildungsvergütung fällig ist?

Der Auszubildende verweist auf die fällige Zahlung der Ausbildungsvergütung

Wann wird in eurem Unternehmen die Ausbildungsvergütung gezahlt? Noch im laufenden Monat? Oder – wie bei vielen Beschäftigten üblich – erst zu Beginn des Folgemonats?

In meinen Ausbilderlehrgängen sorgt diese Frage immer wieder für Überraschung. Denn das Berufsbildungsgesetz enthält dazu eine klare Regelung. Nach § 18 Absatz 2 BBiG muss die Ausbildungsvergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag dieses Monats gezahlt werden.

Das bedeutet: Die Vergütung für den August ist spätestens am letzten Arbeitstag im August fällig – und nicht erst Anfang September.

In der Praxis wird die Entgeltabrechnung häufig zentral über die Personalabteilung erledigt. Deshalb haben Ausbilderinnen und Ausbilder mit dem konkreten Auszahlungstermin oftmals wenig zu tun.

Trotzdem gehört es zum Ausbilderwissen, die grundlegenden Regelungen zur Ausbildungsvergütung zu kennen. Und möglicherweise lohnt sich einmal ein Blick darauf, wie es im eigenen Unternehmen tatsächlich gehandhabt wird.

Deshalb mein Impuls: Prüft, wann die Ausbildungsvergütung bei euch ausgezahlt wird. Denn betriebliche Gewohnheiten entsprechen nicht automatisch den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.

War euch diese Fälligkeit bekannt?

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Themen wie diese greifen wir auch in unseren Ausbilderlehrgängen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung und in unseren Workshops für Ausbildungsbeauftragte auf.
Weitere Fragen und Hintergründe finden Sie in der Ausbildungspraxis.

 
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