Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Ausbildungsimpuls #13

Klare Regeln bei Smartphone-Inkontinenz

Das Smartphone ist während der Arbeitszeit eigentlich nicht erlaubt. Eigentlich.

In der Praxis sieht es manchmal anders aus. Dann verschwindet der Azubi auffällig häufig auf der Toilette. Nicht, weil plötzlich die Verdauung rebelliert, sondern weil dort schnell Nachrichten gecheckt, Snaps beantwortet oder TikToks geschaut werden können. Viele Betriebe kennen das Thema. Und ja, irgendwann nervt es.

Ich habe schon von Unternehmen gehört, die mit technischen Mitteln den Handyempfang auf Toiletten unterbinden wollten. Rechtlich zumindest schwierig. Auf Baustellen habe ich auch schon Geschichten gehört, bei denen der Azubi auf der mobilen Toilette samt Smartphone „durchgerüttelt“ wurde. Der wäre dann angeblich kuriert gewesen, ist aber natürlich keine Lösung.

Das eigentliche Problem liegt meistens woanders: Die Smartphone-Nutzung wurde zu lange zu lasch oder gar nicht geregelt. Irgendwann ist dann der Punkt erreicht, an dem alle genervt sind und plötzlich die große Ansage kommt.

Besser wäre es, von Anfang an klar zu sein. Wann darf das Smartphone genutzt werden? Wann nicht? Wo bleibt es während der Arbeitszeit? Was passiert, wenn die Regel nicht eingehalten wird?

Die Erfahrung zeigt: „Nicht nutzen“ reicht oft nicht, wenn das Smartphone die ganze Zeit in der Hosentasche steckt. Allein die Nähe reicht bei manchen schon aus, um gedanklich immer wieder dort zu landen.

Deshalb mein Impuls: Regelt die Smartphone-Nutzung klar. Sprecht sie zu Beginn der Ausbildung offen an. Und setzt die Regel dann auch konsequent um.

Wenn private Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist, dann sollte auch klar sein, wo das Smartphone bleibt. Zum Beispiel im Spind, in der Tasche oder an einem vereinbarten Ablageort. Nicht als Schikane. Sondern damit Arbeiten, Lernen und Aufmerksamkeit überhaupt eine Chance haben.

Wie regelt ihr die Smartphone-Nutzung in der Ausbildung?

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