Ausbildungsimpuls #12
Wie häufig müssen Minderjährige über Gefahren unterwiesen werden?
In fast jedem Ausbilderlehrgang gibt es diesen Moment. Wir sprechen über minderjährige Azubis. Über Jugendarbeitsschutz. Über Pflichten des Arbeitgebers. Und über den geforderten Turnus der Unterweisungen über Gefahren. Manchmal kommt man sich dann vor wie in einer Quiz-Show. Also dann schauen wir uns § 29 JArbSchG mal genauer an!
Jugendliche müssen vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren unterwiesen werden. Und auch darüber, welche Einrichtungen und Maßnahmen es gibt, um diese Gefahren abzuwenden. Besonders wichtig wird es, wenn Jugendliche erstmals an Maschinen, an gefährlichen Arbeitsstellen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeiten.
Dann reicht kein „Der schaut sich das schon ab“. Dann braucht es vorher eine klare Unterweisung. Und damit nicht genug: Diese Unterweisungen müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Bei Minderjährigen mindestens halbjährlich!
Wichtig ist dabei auch die Dokumentation. Denn wenn später niemand mehr nachvollziehen kann, wann, worüber und durch wen unterwiesen wurde, wird es schwierig.
Deshalb mein Impuls: Nehmt die Gefahrenunterweisung bei minderjährigen Azubis ernst. Nicht als lästige Formalie. Sondern als Schutz für die Jugendlichen und als klare Pflicht für den Betrieb.
Hattet ihr das schon auf dem Schirm?
