Was muss ich bei Abmahnung und Kündigung beachten?
1. Grundsatz
- Abmahnungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie formal korrekt erfolgen. Fehler in Form oder Inhalt können dazu führen, dass die Maßnahme unwirksam ist.
2. Abmahnung – Formvorschriften
- Schriftform dringend empfohlen (mündlich wäre zwar möglich, aber kaum beweisbar).
- Immer konkretes Fehlverhalten benennen: Datum, Uhrzeit, Ort, Handlung.
- Drei Bestandteile: 1. Rüge – Hinweis auf Vertragsverstoß. 2. Warnung – Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall. 3. Dokumentation – Übergabe dokumentieren (Unterschrift zur Kenntnisnahme oder Zeuge).
- Azubi hat das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung (wird zur Personalakte genommen).
3. Kündigung – Formale Anforderungen
- Schriftform zwingend (§ 22 Abs. 3 BBiG, § 623 BGB).
- Eigenhändige Original-Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person (Geschäftsführer:in, Inhaber:in, Prokurist:in mit Vollmacht).
- Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben genannt werden (§ 22 Abs. 3 BBiG):
- Muss so konkret formuliert sein, dass er überprüfbar ist.
- Beispiel: „wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens am xx.xx und xx.xx trotz Abmahnung vom xx.xx“.
- Die Kündigung muss auf die im Schreiben konkret genannten Gründe gestützt werden. Weitere Gründe können nicht ohne Weiteres nachgeschoben werden.
4. Nach der Probezeit
- Während der Probezeit (§ 22 Abs. 1 BBiG): Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen.
- Nach der Probezeit (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG):
- Kündigung durch den Ausbildenden nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund.
- Wichtig: Die außerordentliche Kündigung muss spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
5. Zugang & Nachweis
- Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Azubi zugestellt wurde.
- Möglichkeiten: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Übergabe im Beisein eines Zeugen, Einwurfeinschreiben (sicherer Nachweis).
- Bei Minderjährigen: Zustellung an die Erziehungsberechtigten erforderlich.
6. Typische Formfehler (unwirksam)
- Kündigung nur mündlich ausgesprochen.
- Falsche oder fehlende Unterschrift (z. B. durch nicht berechtigte Person)
- Kündigungsgrund nicht oder zu allgemein angegeben.
- Keine ordnungsgemäße Zustellung.
7. Praxis-Tipps für Ausbilder:innen
- Muster und Vorlagen nutzen (von zuständiger Stelle).
- Immer zeitnah reagieren.
- Jede Maßnahme dokumentieren (Vorfall, Abmahnung, Gesprächsnotizen).
- Vor Kündigung Rücksprache mit Ausbildungs- oder Rechtsberatung.
Themen wie diese besprechen wir auch in
- in unseren Ausbilderlehrgängen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK
- unseren Workshops für Ausbildungsbeauftragte