Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Was muss ich bei Abmahnung und Kündigung beachten?

1. Grundsatz

  • Abmahnungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie formal korrekt erfolgen. Fehler in Form oder Inhalt können dazu führen, dass die Maßnahme unwirksam ist.

2. Abmahnung – Formvorschriften

  • Schriftform dringend empfohlen (mündlich wäre zwar möglich, aber kaum beweisbar).
  • Immer konkretes Fehlverhalten benennen: Datum, Uhrzeit, Ort, Handlung.
  • Drei Bestandteile: 1. Rüge – Hinweis auf Vertragsverstoß. 2. Warnung – Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall. 3. Dokumentation – Übergabe dokumentieren (Unterschrift zur Kenntnisnahme oder Zeuge).
  • Azubi hat das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung (wird zur Personalakte genommen).

3. Kündigung – Formale Anforderungen

  • Schriftform zwingend (§ 22 Abs. 3 BBiG, § 623 BGB).
  • Eigenhändige Original-Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person (Geschäftsführer:in, Inhaber:in, Prokurist:in mit Vollmacht).
  • Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben genannt werden (§ 22 Abs. 3 BBiG):
  • Muss so konkret formuliert sein, dass er überprüfbar ist.
  • Beispiel: „wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens am xx.xx und xx.xx trotz Abmahnung vom xx.xx“.
  • Die Kündigung muss auf die im Schreiben konkret genannten Gründe gestützt werden. Weitere Gründe können nicht ohne Weiteres nachgeschoben werden.

4. Nach der Probezeit

  • Während der Probezeit (§ 22 Abs. 1 BBiG): Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen.
  • Nach der Probezeit (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG):
  • Kündigung durch den Ausbildenden nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund.
  • Wichtig: Die außerordentliche Kündigung muss spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

5. Zugang & Nachweis

  • Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Azubi zugestellt wurde.
  • Möglichkeiten: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Übergabe im Beisein eines Zeugen, Einwurfeinschreiben (sicherer Nachweis).
  • Bei Minderjährigen: Zustellung an die Erziehungsberechtigten erforderlich.

6. Typische Formfehler (unwirksam)

  • Kündigung nur mündlich ausgesprochen.
  • Falsche oder fehlende Unterschrift (z. B. durch nicht berechtigte Person)
  • Kündigungsgrund nicht oder zu allgemein angegeben.
  • Keine ordnungsgemäße Zustellung.

7. Praxis-Tipps für Ausbilder:innen

  • Muster und Vorlagen nutzen (von zuständiger Stelle).
  • Immer zeitnah reagieren.
  • Jede Maßnahme dokumentieren (Vorfall, Abmahnung, Gesprächsnotizen).
  • Vor Kündigung Rücksprache mit Ausbildungs- oder Rechtsberatung.

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