Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Ausbildungsnachweiskontrolle

Der Ausbildungsnachweis (früher: Berichtsheft) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dokumentiert den Verlauf der Ausbildung, die vermittelten Inhalte und die Lernfortschritte. Er ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung und gilt im Streitfall als Beweismittel.

Der Betrieb ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Führung regelmäßig zu kontrollieren und abzuzeichnen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).

Pflichten des Betriebs

  • Kostenlos bereitstellen: Ausbildungsnachweis ist unentgeltlich auszuhändigen (Papier oder digital).
  • Zeit im Betrieb geben: Azubis müssen den Nachweis während der Arbeitszeit führen können.
  • Regelmäßig kontrollieren & abzeichnen: kurze Intervalle (z. B. wöchentlich oder monatlich).
  • Inhaltliche Prüfung: Der Ausbilder muss beim Abzeichnen sicherstellen, dass die Einträge vollständig und sachlich korrekt sind und den Ausbildungsrahmenplan abdecken.
  • Organisation festlegen: klare Regeln, wer kontrolliert und wann abgegeben wird.

Pflichten des Azubis

  • Ausbildungsnachweis regelmäßig, wahrheitsgemäß und vollständig führen.
  • Nachweise pünktlich vorlegen.
  • Fehlende Einträge auf Anweisung nachtragen.

Warum ist der Ausbildungsnachweis wichtig?

  • Prüfungsvoraussetzung: Ohne Nachweis keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
  • Nachweis über Ausbildungsinhalte für Kammern und Behörden.
  • Beweismittel im Streitfall (z. B. ob Inhalte tatsächlich vermittelt wurden).
  • Lerninstrument: Azubis reflektieren ihre Ausbildung.

Praxis-Tipps für Ausbilder

  • Abzeichnen = sorgfältig prüfen, nicht nur unterschreiben.
  • Abgabe- und Kontrollrhythmus verbindlich festlegen.
  • Ausbildungsnachweis regelmäßig mit dem Ausbildungsplan abgleichen.
  • Nachweise als Gesprächsbasis für Feedback und Lernfortschritt nutzen.
  • Bei Defiziten frühzeitig Maßnahmen ergreifen (z. B. Nachschulung, gezielte Aufgaben).

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