Ausbildungspflicht
Was bedeutet Ausbildungspflicht?
Als Ausbilder bist du verpflichtet, den Azubi systematisch und planvoll auszubilden. Grundlage ist ein verbindlicher Ausbildungsplan, der sich am Ausbildungsrahmenplan orientiert. Ziel ist die vollständige Vermittlung aller Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das Bestehen der Abschlussprüfung und für die berufliche Handlungsfähigkeit notwendig sind.
Zentrale Inhalte der Ausbildungspflicht
• Ausbildungsplan
Jeder Betrieb muss einen individuellen Ausbildungsplan erstellen. Er konkretisiert den Ausbildungsrahmenplan auf die betrieblichen Gegebenheiten. Der Plan dient als roter Faden und muss von Beginn an vorliegen.
• Vermittlung aller Inhalte
Sämtliche im Ausbildungsrahmenplan genannten Inhalte sind verbindlich. Es reicht nicht, nur „das Nötigste“ zu zeigen. Zusatzangebote (z. B. Projekte, Exkursionen, interne Schulungen) sind ausdrücklich möglich und stärken die Qualität der Ausbildung.
• Keine ausbildungsfremden Tätigkeiten
Der Azubi darf nicht als billige Arbeitskraft oder „Springer“ eingesetzt werden. Reine Hilfstätigkeiten sind unzulässig, es sei denn, sie dienen dem Ausbildungsziel (z. B. Verständnis für Abläufe).
• Verfügbarkeit von Ausbildern
Der Auszubildende muss jederzeit einen persönlich und fachlich geeigneten Ansprechpartner haben. Dies bedeutet: Ein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Fachkraft muss erreichbar und ansprechbar sein.
• Ausbildungsnachweis
Der Azubi führt seinen Ausbildungsnachweis. Der Ausbilder muss die regelmäßige Führung ermöglichen und kontrollieren – denn nur ein vollständiger, geprüfter Nachweis ist Prüfungszulassungsvoraussetzung.
• Kostenlose Ausbildungsmittel
Sämtliche für Ausbildung und Prüfungen notwendigen Mittel (z. B. Fachliteratur, Werkzeuge, Materialien, Schutzausrüstung) müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
• Arbeitsschutz und Fürsorge
Der Betrieb ist verpflichtet, den Azubi vor körperlicher und seelischer Gefährdung zu schützen. Das schließt Arbeitsschutz, Unfallverhütung und einen respektvollen Umgang ein.
• Handlungsorientierung
Die Ausbildung muss handlungsorientiert gestaltet werden: Azubis sollen nicht nur theoretisch lernen, sondern selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können. Aufgaben werden deshalb so aufbereitet, dass sie den ganzen Arbeitsprozess abbilden (z. B. ein Kundenauftrag von der Anfrage bis zur Nachbereitung).
Themen wie diese besprechen wir auch in
- in unseren Ausbilderlehrgängen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK
- unseren Workshops für Ausbildungsbeauftragte