Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Kann ich dem Azubi bei Fehlverhalten die Ausbildungsvergütung kürzen?

1. Grundsatz

  • Die Ausbildungsvergütung ist eine gesetzlich geschuldete Leistung (§ 17 BBiG).
  • Sie darf nicht als Strafe gekürzt oder einbehalten werden.

2. Vergütung entfällt nur bei …

  • Unentschuldigtem Fehlen: Erscheint der Azubi ohne Grund nicht im Betrieb oder in der Berufsschule, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Zeit.
  • Bewusster Arbeitsverweigerung: Leistet der Azubi trotz Anwesenheit keine Arbeit, muss keine Vergütung gezahlt werden.
  • In anderen Fällen kann der Vergütungsanspruch fortbestehen, zum Beispiel bei Krankheit im Rahmen der gesetzlichen Entgeltfortzahlung sowie bei vorgeschriebenen Berufsschul-, Prüfungs- und Ausbildungszeiten.

3. Was nicht erlaubt ist

  • Keine pauschalen Strafabzüge („50 € Strafe für Zuspätkommen“).
  • Keine Kürzung wegen Schlechtleistung – Azubis sind Lernende, keine Fachkräfte.
  • Keine Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mit Attest.
  • Vergütung darf nicht als Erziehungsmittel eingesetzt werden.

4. Freiwillige Leistungen
Zusätzliche betriebliche oder tarifliche Leistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien) können unter Bedingungen gekürzt oder gestrichen werden:

  • Nur, wenn dies im Vertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag klar geregelt ist.
  • Praxisbeispiel: Manche Betriebe zahlen Prämien für das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises – bleibt das Berichtsheft lückenhaft, kann die Prämie gekürzt werden.
  • Wichtig: Gleichbehandlung – keine willkürliche Benachteiligung einzelner Azubis.

5. Alternative Reaktionen bei Fehlverhalten

  • Gespräch und Feedback: bei kleineren Verstößen.
  • Abmahnung: bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten.
  • Kündigung: bei groben Pflichtverletzungen (nach Abmahnung oder in Ausnahmefällen auch ohne).

6. Praxis-Tipps für Ausbilder:innen

  • Vergütungskürzung nur bei tatsächlichen Ausfallzeiten ohne Entschuldigung.
  • Freiwillige Leistungen können an Bedingungen geknüpft sein – aber sauber regeln!
  • Immer dokumentieren (Datum, Dauer, Grund).
  • Vor Abzügen im Zweifel Rücksprache mit Ausbildungsberater der IHK/HWK.

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