Was muss ich beachten, wenn eine Auszubildende schwanger wird?
1. Mitteilung & Schweigepflicht
- Keine Pflicht zur Sofortmeldung: Die Auszubildende muss die Schwangerschaft nicht sofort anzeigen.
- Wenn die Mitteilung erfolgt:
- Der Ausbilder/die Ausbilderin darf die Information nicht frei im Kollegenkreis verbreiten.
- Weitergabe ist nur erlaubt, wenn sie notwendig ist, z. B. an Personalabteilung, Geschäftsführung, Arbeitsschutz, Betriebsarzt – damit die gesetzlichen Schutzpflichten erfüllt werden können.
- Meldepflicht des Arbeitgebers: Sobald der Betrieb informiert ist, muss er unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt) benachrichtigen.
- Ärztliche Bescheinigung: Der Betrieb kann ein Attest über die Schwangerschaft verlangen.
2. Mutterschutzfristen
- 6 Wochen vor der Geburt: Grundsätzliches Beschäftigungsverbot – außer die Auszubildende erklärt sich ausdrücklich bereit, weiterzuarbeiten. Dieses Einverständnis kann sie jederzeit widerrufen.
- 8 Wochen nach der Geburt: absolutes Beschäftigungsverbot (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen, bei Geburt eines behinderten Kindes ebenfalls 12 Wochen, wenn beantragt).
- Während der Mutterschutzfristen erhält die Auszubildende in der Regel Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Reicht dieses nicht an die bisherige Nettovergütung heran, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss.
3. Beschäftigungsbeschränkungen (Arbeitsschutz)
- Gefährliche Tätigkeiten: Verbot von Akkordarbeit, Arbeiten mit Gefahrstoffen, schwerem Heben, Zwangshaltungen oder erhöhter Unfallgefahr.
- Nachtarbeit: Beschäftigung zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ist grundsätzlich verboten; Arbeit bis 22:00 Uhr ist möglich, wenn die Schwangere ausdrücklich zustimmt, ein ärztliches Attest vorliegt, das keine Bedenken bescheinigt, und die Aufsichtsbehörde zustimmt. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr: striktes Verbot, auch mit Einverständnis.
- Sonn- und Feiertage: Grundsatz Beschäftigungsverbot. Ausnahme möglich, wenn die Schwangere ausdrücklich zustimmt, die Tätigkeit in einem Bereich erlaubt ist (z. B. Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehr), ein Ersatzruhetag gewährt wird, keine Gefährdung vorliegt.
4. Ausbildungszeit & Fehlzeiten
- Mutterschutzzeiten gelten nicht als klassische Fehlzeiten. Sie verlängern die Ausbildung nicht automatisch.
- Wenn wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen, kann die Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf Antrag verlängert werden.
- Elternzeit: Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Elternzeit. Eine Verkürzung ist weiterhin möglich, wenn die Leistungen sehr gut sind.
5. Prüfungen während Mutterschutz/Elternzeit
- Die Teilnahme an einer Abschlussprüfung ist auch während der Mutterschutzfristen rechtlich möglich.
- Mutterschutz bedeutet ein Beschäftigungsverbot, nicht aber ein Prüfungsverbot.
- Ob eine Teilnahme praktisch sinnvoll ist, sollte individuell mit der Auszubildenden und ggf. der Kammer abgestimmt werden.
- Wichtig: rechtzeitig mit der Kammer Kontakt aufnehmen.
6. Kündigungsschutz
- Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig.
- Kündigungsschutz gilt auch, wenn die Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt noch nicht bekannt war, sofern sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
- Bei unverschuldeter Fristüberschreitung (z. B. Schwangerschaft erst später erkannt) gilt der Schutz trotzdem.
7. Pflichten für den Ausbilder / den Betrieb
- Schwangerschaft vertraulich behandeln → nur notwendige Stellen informieren.
- Aufsichtsbehörde benachrichtigen.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, Ausbildungsplan anpassen.
- Mutterschutz- und Beschäftigungsverbote einhalten (keine Nachtarbeit nach 22 Uhr, Sonn-/Feiertage nur mit Zustimmung und Ausnahme).
- Frühzeitig mit der Kammer sprechen, wenn Ausbildungs- oder Prüfungstermine betroffen sind.
Themen wie diese besprechen wir auch in
- in unseren Ausbilderlehrgängen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK
- unseren Workshops für Ausbildungsbeauftragte