Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Was kann / muss ich tun, wenn ein Azubi Kollegen beleidigt?

1. Grundsätzliche Einordnung

  • Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können das Betriebsklima erheblich stören und sind unter Umständen sogar eine Straftat (§ 185 StGB).
  • Ausbilder:innen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitenden – auch den beleidigten Kolleg:innen.

2. Pädagogischer Auftrag

  • Zunächst prüfen, ob die Beleidigung aus Unreife, Überforderung oder einem Konflikt entstanden ist.
  • Mit dem Azubi ein klärendes Gespräch führen: Wirkung verdeutlichen, Verhalten reflektieren lassen.
  • Betriebsregeln, Werte und Erwartungen klarstellen.

3. Dokumentation & Gesprächsführung

  • Vorfall dokumentieren: Datum, Beteiligte, konkrete Wortwahl, Kontext.
  • Gesprächsprotokoll anlegen – wichtig bei wiederholtem Fehlverhalten.
  • Nach Möglichkeit ein klärendes Gespräch zwischen Azubi und Beleidigtem moderieren (Wiederherstellung des Miteinanders).

4. Arbeitsrechtliche Stufen (gestuftes Vorgehen)

  • 1. Stufe – Ermahnung: bei erstmaligen, leichteren Vorfällen.
  • 2. Stufe – Abmahnung: bei wiederholten oder schwereren Vorfällen.
  • 3. Stufe – Kündigung: möglich bei massiver Beleidigung oder bei wiederholtem Verhalten trotz Abmahnung. Kündigung muss immer verhältnismäßig sein und sollte mit Rechtsabteilung/ BR / zuständige Stelle abgestimmt werden.

5. Ehrverletzende Beleidigungen

  • Ehrverletzende Beleidigungen greifen die Würde und persönliche Ehre des Betroffenen an.
  • Beispiele: rassistische, sexistische, diskriminierende oder entwürdigende Ausdrücke.
  • Hier ist das Vertrauensverhältnis besonders stark beschädigt → eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung kann in gravierenden Fällen gerechtfertigt sein.
  • Ob dies möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – immer rechtlich absichern.

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