Was kann / muss ich tun, wenn ein Azubi Kollegen beleidigt?
1. Grundsätzliche Einordnung
- Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können das Betriebsklima erheblich stören und sind unter Umständen sogar eine Straftat (§ 185 StGB).
- Ausbilder:innen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitenden – auch den beleidigten Kolleg:innen.
2. Pädagogischer Auftrag
- Zunächst prüfen, ob die Beleidigung aus Unreife, Überforderung oder einem Konflikt entstanden ist.
- Mit dem Azubi ein klärendes Gespräch führen: Wirkung verdeutlichen, Verhalten reflektieren lassen.
- Betriebsregeln, Werte und Erwartungen klarstellen.
3. Dokumentation & Gesprächsführung
- Vorfall dokumentieren: Datum, Beteiligte, konkrete Wortwahl, Kontext.
- Gesprächsprotokoll anlegen – wichtig bei wiederholtem Fehlverhalten.
- Nach Möglichkeit ein klärendes Gespräch zwischen Azubi und Beleidigtem moderieren (Wiederherstellung des Miteinanders).
4. Arbeitsrechtliche Stufen (gestuftes Vorgehen)
- 1. Stufe – Ermahnung: bei erstmaligen, leichteren Vorfällen.
- 2. Stufe – Abmahnung: bei wiederholten oder schwereren Vorfällen.
- 3. Stufe – Kündigung: möglich bei massiver Beleidigung oder bei wiederholtem Verhalten trotz Abmahnung. Kündigung muss immer verhältnismäßig sein und sollte mit Rechtsabteilung/ BR / zuständige Stelle abgestimmt werden.
5. Ehrverletzende Beleidigungen
- Ehrverletzende Beleidigungen greifen die Würde und persönliche Ehre des Betroffenen an.
- Beispiele: rassistische, sexistische, diskriminierende oder entwürdigende Ausdrücke.
- Hier ist das Vertrauensverhältnis besonders stark beschädigt → eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung kann in gravierenden Fällen gerechtfertigt sein.
- Ob dies möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – immer rechtlich absichern.
Themen wie diese besprechen wir auch in
- in unseren Ausbilderlehrgängen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK
- unseren Workshops für Ausbildungsbeauftragte