Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Bereitstellung der Ausbildungsmittel

Der Ausbildungsbetrieb muss alle für die Ausbildung erforderlichen Mittel kostenlos zur Verfügung stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Dazu gehören Werkzeuge, Materialien, Fachliteratur und seit 01.08.2024 auch Hard- und Software für digitales mobiles Ausbilden.

Was sind Ausbildungsmittel?

  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Fachliteratur, soweit für betriebliche Ausbildung oder Prüfungen notwendig
  • Werkstoffe (Materialien, Rohstoffe)
  • Werkzeuge und Geräte
  • Sicherheits- und Schutzkleidung (PSA), wenn sie für die Ausbildung vorgeschrieben ist
  • Alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist
  • Seit 01.08.2024: Pflicht zur Bereitstellung von Hard- und Software für digitales Ausbilden
  • ❌ Nicht umfasst: Berufsschulbücher (fallen in die Verantwortung der Schule bzw. Azubis).

Pflichten des Betriebs

  • Kostenlos bereitstellen: Alle erforderlichen Ausbildungsmittel für Ausbildung und Prüfungen.
  • Rechtzeitig & funktionsfähig: Mittel müssen einsatzbereit, aktuell und sicher sein.
  • Prüfungsmaterialien: Der Betrieb trägt auch die Transportkosten zum Prüfungsort (z. B. Werkstücke), außer das Ausbildungsverhältnis endete vor der Prüfungszulassung.

Eigentumsfragen

  • Grundsatz: Ausbildungsmittel bleiben Eigentum des Betriebs.
  • Ausnahme: Ausbildungsnachweis → durch Ausfüllen Eigentum des Azubis (§ 950 BGB).
  • Gesellen-/Prüfungsstücke: Eigentum richtet sich nach § 950 BGB (Verarbeitung); Überwiegt der Materialwert → Stück gehört dem Betrieb, Überwiegt der Arbeitswert → Eigentum geht auf den Azubi über. Empfehlung: Klare Vereinbarung im Ausbildungsvertrag oder Zusatzabrede, wem das Stück nach der Prüfung gehört (vermeidet Streit).

zurück zur Übersicht

Themen wie diese besprechen wir auch in 

 
Instagram
LinkedIn