Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Wann wird ein Azubi wegen zu vieler Fehltage nicht zur Prüfung zugelassen?

1. Gesetzliche Grundlage

  • § 43 Abs. 1 BBiG: Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt und die Ausbildung im Wesentlichen betrieben hat.
  • Bedeutet: Es reicht nicht, dass die Zeit im Kalender „abgelaufen“ ist – die Ausbildung muss tatsächlich stattgefunden haben.

2. Richtwert für Fehlzeiten

  • Viele zuständige Stellen orientieren sich an einer Fehlzeitenquote von 10 Prozent.
  • Die Handelskammer Bremen geht bei der Berechnung von rund 220 Arbeitstagen pro Jahr aus.
  • Da die Anmeldung zur Abschlussprüfung bei einer dreijährigen Ausbildung bereits nach etwa 2,5 Jahren erfolgt, werden bis zu diesem Zeitpunkt rund 550 Ausbildungstage berücksichtigt.
  • 10 Prozent davon entsprechen 55 Fehltagen. Urlaubstage werden dabei nicht als Fehlzeiten gerechnet.
  • Die 55 Fehltage sind keine gesetzlich festgelegte bundesweite Grenze, sondern ein Orientierungswert auf Grundlage dieser Berechnung.

3. Was passiert bei mehr als 10 %?

  • Überschreiten die Fehlzeiten 10 %, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Kammer oder den Prüfungsausschuss.
  • Dazu werden Stellungnahmen eingeholt: Ausbildungsbetrieb, Berufsschule, ggf. weitere Beteiligte
  • Geprüft wird, ob der Azubi trotz Fehlzeiten die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.

4. Kriterien der Einzelfallprüfung
Es geht nicht nur um Fachwissen, sondern um ein Gesamtbild:

  • Fachkompetenz (Kenntnisse und Fertigkeiten)
  • Sozialkompetenz (z. B. Team- und Kommunikationsfähigkeit)
  • Personale Kompetenz (z. B. Zuverlässigkeit, Selbstorganisation)
  • Methodenkompetenz (z. B. Anwendung berufstypischer Methoden in der Praxis)

5. Konsequenzen

  • Bei sehr hohen Fehlzeiten kann die Kammer eine Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG) anordnen.
  • Entscheidend ist nicht, ob der/die Azubi die schriftliche Prüfung „bestehen könnte“, sondern ob die Ausbildung im Wesentlichen durchlaufen wurde.

Zusammenfassend: Fehlzeiten bis zu 10 % sind unproblematisch. Alles darüber wird individuell geprüft – ausschlaggebend ist die erreichte berufliche Handlungsfähigkeit.

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